Der Flughafen Münster-Osnabrück in Greven muss weiter um seine geplante Startbahnverlängerung kämpfen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Vormittag entschieden, dass Teile des Vorhabens rechtswidrig sind. Allerdings wurde auch die Klage des Naturschutzbundes, kurz Nabu, abgewiesen, das Projekt in vollem Umfang aufzuheben. FMO-Chef Gerd Stöwer kann mit dem Urteil deshalb leben. Die Klage des Nabu wurde vom Gericht aus Gründen der Unvollständigkeit abgewiesen. Nabu-Landesvorsitzender Josef Tumbrinck ist trotzdem zufrieden. Um Interkontinentalflüge anbieten zu können, müsste die Startbahn am FMO auf über 3,5 Kilometer verlängert werden. Damit würde sie ein bedeutendes Naturschutzgebiet durchqueren. Beide Seiten wollen jetzt erst einmal die Langfassung des Urteils abwarten und bewerten.