Bei den neuen, verschärften Corona-Vorgaben gibt es eine Übergangsregelung. Die betrifft private Feiern im öffentlichen Raum, also etwa in Gaststätten oder Restaurants.
Bis Sonntagabend dürfen sich bis zu 50 Personen zu solchen Feiern treffen, hieß es am Samstagmittag von der Kreisverwaltung.
Ab Montag sind dann nur noch Privatfeiern mit maximal 10 Teilnehmern möglich.
Alle anderen neuen Corona-Vorgaben gelten ab sofort.