Für zehn Jahre und sechs Monate muß ein 60 jähriger Mann aus Ennigerloh ins Gefängnis. Zu diesem Urteil kommt das Landgericht Münster im sogenannten „Viehhändler-Prozeß". Zur Zeit läuft noch die Urteilsbegründung im Landgericht Münster. Der Angeklagte soll im November 2008 einen anderen Mann beauftragt haben, einen Konkurrenten aus dem Weg zu räumen. Das Opfer überlebte die Schüsse schwer verletzt. Der Schütze, ein Deutsch-Pole, wurde bereits zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der mutmaßliche Auftraggeber war zunächst in einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Münster aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Doch der Bundesgerichtshof hatte nach dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft das Urteil wieder aufgehoben.