Ab Montag gilt auch für uns im Kreis Warendorf die Maskenpflicht. Darauf weisen noch einmal alle unsere Kommunen drauf hin. Getragen werden müssen die Schutzmasken beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr. Egal ob im Supermarkt oder im Schuhgeschäft, die Schutzmaske sollte ab Montag unser ständiger Begleiter sein. Aufsetzen muss man sie in allen Läden, Supermärkten, Einkaufszentren und auch auf Wochenmärkten. Auch wer sich sein Essen beim Imbiss oder Restaurant abholt, muss Mund und Nase bedecken. Das gilt auch für jeden, der zum Arzt geht oder eine andere medizinischen Einrichtungen aufsucht. Auch wenn Handwerker oder Dienstleister nicht den Mindestabstand zu ihren Kunden einhalten können, heißt es: Maske auf. Und auch wer den öffentlichen Personennahverkehr nutzt, muss eine Schutzmaske tragen. Das schließt Schulbusse mit ein. Die Schutzmasken müssen Mund und Nase bedecken. Neben den medizinischen Einwegmasken sind auch Tücher, Schals sowie Textilmasken erlaubt – auch selbst gemachte.