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Simon Pannock
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Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

Gefährdete Kinder dürfen in die Notbetreuung

Gefährdete Kinder, auch im Kreis Warendorf, dürfen jetzt in die Notbetreuung. Das teilt der Landschaftsverband Westfalen Lippe mit. So soll während der Corona-Krise das Kindeswohl sichergestellt werden.

Bisher durften ausschließlich Kinder in Kitas und Schulen betreut werden, wenn zumindest ein Elternteil in einem Beruf arbeitet, der in der aktuellen Situation zwingend ausgeübt werden muss. Kinder bei denen das Kindeswohl gefährdet ist, durften bislang nicht betreut werden.

Nun haben NRW-Ministerien beschlossen, ab sofort auch diesen Kindern eine Notbetreuung zu ermöglichen. Das helfe das Kindeswohl im Einzelfall sicherzustellen, heißt es vom LWL.

Auch und gerade in Krisenzeiten dürfen wir den Kinderschutz nicht aus den Augen verlieren, heißt es in einer Stellungnahme.

Alle aktuellen Infos zur Corona-Lage haben wir hier zusammengefasst: