Wer sich derzeit in Kurzarbeit befindet, darf etwas dazu verdienen, wenn er in einer systemrelevanten Branche aushilft. Darauf macht die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster aufmerksam. Die Regeln zur Aufstockung des Einkommens sind vorübergehend gelockert worden.
Die Sonderregelung gilt bis Ende Oktober und soll die Berufe unterstützen, die wichtig für den Erhalt der Gesellschaft sind, heißt es von der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster. Das heißt, wer während der Kurzarbeit zum Beispiel im Supermarkt Regale auffüllt, in der Landwirtschaft als Erntehelfer aushilft oder Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln versorgt, muss das Gehalt dafür nicht mehr auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen.
Einzige Einschränkung: Das Kurzarbeitergeld und der gesamte restliche Verdienst dürfen das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.