Update 12:30 Uhr
Im Fall Malte C. am Landgericht Münster sollte für den Angeklagten das Jugendstrafrecht gelten. Das hat eine Gutachterin am Vormittag dem Richter-Team empfohlen.
Der 20-jährige sei noch nicht gefestigt, hieß es. Er befände sich noch in der Entwicklung und sei zum Tatzeitpunkt enorm von der elterlichen Hilfe abhängig gewesen, lautet das Urteil der Gutachterin. Sie empfiehlt deshalb, das Jugendstrafrecht anzuwenden.
Die Beweisaufnahme ist damit abgeschlossen, jetzt stehen die Plädoyers an: als nächstes äußert sich der zuständige Staatsanwalt im Gerichtssaal dazu, welches Strafmaß er für angemessen hält.
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Der Prozess um den Tod von Malte C. beim Christopher Street Day in Münster geht in seine Schlussphase. Vor dem Landgericht Münster ist ein 20-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Die Plädoyers werden heute erwartet.
Der Fall im vergangenen August hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst: der Angeklagte soll damals mehrere Teilnehmende beim Christopher-Street-Day beleidigt haben. Als Malte C. dazwischen ging, schlug ihn der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft auf die Brust und mehrfach gegen den Kopf. Der 25-Jährige fiel mit dem Hinterkopf aufs Pflaster und starb einige Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas.
Vor den Plädoyers heute soll unter anderem noch eine Gutachterin zu Reife und psychischem Zustand des Mannes gehört werden. Ein Urteil wird für morgen erwartet.