Eltern,auch im Kreis Warendorf, sollen jetzt eine Entschädigung für den Verdienstausfall bekommen, wenn sie ihre Kinder während der Corona-Krise zuhause betreuen müssen. Das teilt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL mit.
Berufstätige und selbstständige Eltern haben Anspruch auf bis zu 67 Prozent des Nettoeinkommens, wenn KiTa oder Schule von den Behörden geschlossen wurden, heißt es vom LWL. Für die Entschädigung gelten aber strenge Auflagen: die Kinder müssen jünger als 12 Jahre alt sein, eine Behinderung haben oder auf Hilfe angewiesen sein.
Kein Anspruch auf Entschädigung besteht in den Ferienzeiten, wenn die Eltern Kurzarbeitergeld beziehen oder trotz Freistellung weiterbezahlt werden. Die Arbeitgeber sollen die Entschädigungen ab April für maximal 6 Wochen auszahlen. Die können sie sich dann vom Land erstatten lassen.
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