Was Wähler wissen sollten

Wahlsystem
Bei der Landtagswahl in NRW handelt es sich um eine personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen. Besonderheiten Der Ministerpräsident muss Mitglied des Landtags sein. Landeslisten dürfen nur von Parteien eingereicht werden, nicht von Wählergruppen.

Abgeordnetenzahl
Der Landtag besteht aus mindestens 181 Sitzen. Davon werden 128 Mandate in Wahlkreisen nach Mehrheitswahl und die restlichen über geschlossene Listen vergeben.

Wahlperiode
Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.

Aktives und passives Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit sechzehn Tagen seinen (Haupt-)Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat.
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen seine Hauptwohnung hat.

Stimmenzahl
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er einen Wahlkreiskandidaten, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei.

Sperrklausel
Für die Sitzverteilung auf die Landeslisten werden nur jene Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Mehr Infos gibt´s beim Kreis Warendorf.

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