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Marlene Sokoll
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Sportvereine müssen schnell sein

Auch in diesem Jahr stellt die Staatskanzlei des Landes NRW dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der LSB leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Für das Jahr 2019 gelten folgende Förderschwerpunkte: Kooperation Sportverein mit Schulen; Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten; Integration, Inklusion; Gesundheitssport, Sport der Älteren; Mädchen und Frauen im Sport. Für den Kreis Warendorf und seinen Kreissportbund bedeutet dies, dass zahlreiche Mitgliedsvereine in den Genuss dieser Förderung gelangen können. Anträge können über das Förderportal des LSB gestellt werden. Informationen und Hilfe bei der Antragsstellung gibt es beim KSB Warendorf unter 02382-781878 oder www.ksb-warendorf.de .