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Sascha Faßbender
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Reiten trotz Lockdown weiter erlaubt

Ab heute gilt der „Lockdown light“, bei dem unter anderem Sportstätten für den Freizeit- und Amateursportbetrieb geschlossen werden müssen. Ausnahmen gibt es aber für den Individualsport und damit auch für den Reitsport. Die Corona- Schutzverordnung des Landes NRW sieht vor, dass aus tierschutzrechtlichen Gründen auch in Reithallen geritten werden darf. Wie beim ersten Lockdown ist es den Tierbesitzern erlaubt, ihre Tiere zu versorgen und auch zu bewegen.