Ab Montag ist auch im Kreis Warendorf wieder Freizeitsport möglich. Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Umkleiden, Duschen) ist nach wie vor verboten.