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Jenny Heimann
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Wunscherfüller

Besondere Teilnahmebedingungen

Alle Informationen zu den Teilnahmebedingungen findet ihr hier.

Die RADIO NRW GmbH, Essener Straße 55, 46047 Oberhausen (nachfolgend: RADIO NRW) veranstaltet das Gewinnspiel "Wunscherfüller mit der Glückspirale" landesweit mit allen teilnehmenden Lokalstationen und für alle Hörer* der Lokalradios in NRW.

Die RADIO NRW GmbH und die NRW-Lokalradios verzeichnen derzeit eine Reichweite von 1,281 Millionen Hörer in der durchschnittlichen Stunde (Quelle: ma 2023 Audio II, deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahre). An diesem Gewinnspiel wird nicht jeder NRW-Lokalsender im vollen Umfang teilnehmen. Genaueres erfährst Du auch bei unserem Hörerservice: 0180-5080580 (0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz; höchstens 0,42 €/Minute vom Mobiltelefon). 

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an dem von RADIO NRW veranstalteten Gewinnspiel "Wunscherfüller mit der Glücksspirale" und das Setzen eines Hakens neben dem Text, „Hiermit erkenne ich die Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel an“, erkennt der Teilnehmer verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. RADIO NRW behält sich vor, vor der Gewinnübergabe das Alter zu überprüfen. Eine Gewinnerfüllung oder Gewinnauszahlung gegenüber Minderjährigen ist ausgeschlossen.

Von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter der RADIO NRW GmbH, die Mitarbeiter der NRW-Lokalradios sowie Mitarbeiter von WestLotto, den Lotto-Annahmestellen und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Eheleute/Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. RADIO NRW behält sich vor, Teilnehmer bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vom Gewinnspiel, auch nachträglich, auszuschließen.

3. Spielzeiten

Die Aktion beginnt am Montag, 11. September 2023, 00.00 Uhr, und endet voraussichtlich am Samstag, 07. Oktober 2023, 15.00 Uhr. In diesem Zeitraum wird jeweils von Montag bis Freitag innerhalb der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr und Samstag innerhalb der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr gespielt. RADIO NRW ist jederzeit berechtigt, die Aktion ohne Angabe von Gründen abzubrechen. 

Wichtige Anmerkung: Wird das Programm nicht über UKW oder Kabel (z.B. per Livestream online oder auf mobilen Endgeräten in einer App) empfangen, erfolgt die Ausstrahlung aus technischen Gründen um 10 bis 15 Sekunden verzögert. Dies kann die Gewinnchancen negativ beeinflussen.

4. Spielablauf, Mechanik und Auswahlverfahren

Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, hat der Teilnehmer die Möglichkeit sich auf folgenden Wegen ab dem 04. September 2023, 00:00 Uhr zu bewerben:

  • per Onlineformular über die Homepage der Lokalstation
  • per Onlineformular über Westlotto.de
  • per QR-Code, welcher in einer der WestLotto-Annahmestellen zur Verfügung gestellt oder in der WestLotto Kundenzeitschrift "GLÜCK" abgedruckt wird.

RADIO NRW haftet nicht für technische Störungen, z.B. des Telefonnetzwerkes, des Computers oder Transportverzögerungen. Bei der Teilnahme per Onlineformular können Übermittlungskosten, gemäß vom Teilnehmer gewählten Tarif seines Mobilfunk- bzw. Internetbetreibers, entstehen, die der Teilnehmer selbst trägt.

Jeder Teilnehmer ist nur einmal berechtigt, einen Wunsch erfüllt zu bekommen. Der Teilnehmer kann jedoch mehrere Wünsche einreichen. Die Wunscherfüllung ist nicht übertragbar. Die Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße und vollständige Angabe der persönlichen Daten. RADIO NRW behält sich vor, bei Zweifeln in Bezug auf die Richtigkeit der mitgeteilten Daten einen Teilnehmer von der Auswahl auszuschließen. RADIO NRW behält sich vor, Teilnehmer bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vom Gewinnspiel, auch nachträglich, auszuschließen. Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe kann der Teilnehmer keinerlei Ansprüche herleiten.

In dem unter Ziffer 3 genannten Aktionszeitraum wird montags bis samstags zwei Mal täglich per Zufallsprinzip je ein Wunsch ausgewählt und der Kandidat wird von der Redaktion zurückgerufen und bekommt seinen Wunsch erfüllt. 

RADIO NRW behält sich vor, sofern es sich bei der Erfüllung des Wunsches um einen Sachpreis handelt, den durchschnittlichen Neuwert dieses gewünschten Sachpreises an den Teilnehmer auszuzahlen. Der durchschnittliche Neuwert eines gewünschten Sachpreises wird von der Spielleitung nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Auszahlung seines Wunsches. Wenn die Wunscherfüllung aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches von RADIO NRW liegen, unmöglich wird oder aber aus einem vom Teilnehmer zu vertretenden Grund unmöglich wird, besteht kein Anspruch auf Wunscherfüllung.

RADIO NRW behält sich vor, das Gewinnspiel "Wunscherfüller mit der Glücksspirale" aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die tatsächliche und/oder rechtliche Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt auch, wenn die Durchführung des Gewinnspiels von einem deutschen Gericht bzw. mittels behördlicher Verfügung untersagt wird.

5. Datenschutz

RADIO NRW speichert und nutzt die im Rahmen der Gewinnspielteilnahme vom Teilnehmer übermittelten personenbezogenen Daten (Vorname, Name, E - Mailadresse, Anschrift, Geburtsdatum) nur solange und soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und zur Findung des Gewinners sowie im Falle des Gewinns zur Gewinnabwicklung erforderlich ist. Die bei RADIO NRW gespeicherten Daten werden nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.

Im Rahmen der Gewinnspielteilnahme besteht die Möglichkeit den Westlotto-Newsletter zu bestellen. Wenn der Teilnehmer diese Option auswählt, erhält er zur Verifizierung eine E-Mail von RADIO NRW mit einem entsprechenden Link (sog. Double-Opt-In-Verfahren). Nur, wenn der Teilnehmer diesen Link bestätigt, erklärt er sich ausdrücklich mit dem Erhalt des Newsletters einverstanden, so dass der Teilnehmer zukünftig den Westlotto Newsletter per E-Mail erhält. Zur Erfassung und Verarbeitung dieser Daten im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens setzen wir unseren Dienstleister Quantyoo ein. RADIO NRW stellt Westlotto die digital erfassten persönlichen Daten (IP-Adresse, welche dem Newsletterversand zugestimmt hat, Zeitstempel "Teilnahme", Name, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) der Teilnehmer unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung. Die Teilnehmerdaten werden über einen Passwort geschützten Shareserver an Westlotto weitergegeben.

Teilnehmer haben das Recht, von RADIO NRW jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu ihnen bei uns gespeicherten Daten, sowie zu deren Herkunft, Empfängern oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung (Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung).

Teilnehmer haben das Recht, jederzeit aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegen die Verarbeitung ihrer Daten Widerspruch einzulegen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung bleibt dadurch unberührt (Art. 21 DSGVO). Teilnehmer sind ebenfalls berechtigt, eine Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (Art. 16, 17 DSGVO). Zu beachten ist, dass im Falle der Geltendmachung eines Widerspruchs oder Anspruchs auf Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten während der Durchführung des Gewinnspiels durch Teilnehmer, diese regelmäßig nicht mehr an der Gewinnspielverlosung teilnehmen können. Wenn diesbezügliche Fragen zum Datenschutz oder zur Datensicherheit bestehen, oder wenn Sie ihre vorstehend genannten Rechte geltend machen möchtet, erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten per E-Mail unter datenschutz@RADIOnrw.de oder per Post unter der oben genannten Adresse der RADIO NRW GmbH. Teilnehmer haben zudem das Recht, sich wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht im Wege der Beschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein- Westfalen) zu wenden. 

Für diejenigen Teilnehmer, die dem Newsletterversand im Double-Opt-In-Verfahren zugestimmt haben, gelten die genannten Rechte auch gegenüber Westlotto.

Zur Umsetzung des Gewinnspiels nutzen wir die Unterstützung unseres Dienstleisters Quantyoo, der die Teilnehmerdaten nach den Anforderungen der DSGVO erfasst und verarbeitet. Nähere Erläuterungen zum Einsatz der Quantyoo-Technologie sind in unseren Datenschutzhinweisen zu finden: https://www.lokalradiogewinnspiel.de/datenschutzhinweise.html

RADIO NRW zeichnet ggf. mit Gewinnern/Teilnehmern geführte Telefonate auf und strahlt diese unter Nennung des Namens des Gewinners/Teilnehmers in angemessenem Umfang (ein- oder mehrmalig) im Programm aus, um dem berechtigten Unternehmensinteresse an werbewirksamer Außendarstellung und Unterhaltung nachzukommen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Zur Qualitätssicherung kann dieser Anruf zuvor aufgezeichnet und zeitversetzt wiederholt ausgestrahlt werden. 

RADIO NRW fertigt in vertretbarem Rahmen Audio-, Foto-/Bild-/Video- und/oder Textpromotions von und mit den Gewinnern an, um dem berechtigten Unternehmensinteresse an werbewirksamer Außendarstellung und Unterhaltung nachzukommen (Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO). Dies gilt auch für das Printformat "GLÜCK", Social Media und Online von WestLotto. Die so hergestellten Materialien werden gespeichert und zur Bewerbung dieser oder folgender ähnlicher Programmaktionen im RADIO und online auf den Seiten der Lokalradios verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz unter www.radionrw.de/datenschutz.

6. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Im Zweifel und bei Unstimmigkeiten entscheidet die Spielleitung nach bestem Wissen und Gewissen.

7. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechend gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde für alle Begriffe in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll und sowohl die weibliche als auch die männliche Schreibweise für die entsprechenden Begriffe gemeint ist.