Die Zeichen stehen auf Neubau: für die geplante neue JVA in Wolbeck ist jetzt der nächste Schritt getan worden. Die Bezirksregierung Münster hat die Zustimmung zum beantragten Bauvorbescheid erteilt. Den hatte der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Münster im Februar beantragt. Normalerweise ist es nicht zulässig, Bauvorhaben im Außenbereich umzusetzen. In Wolbeck ist das eine Ausnahme. Hier sagt die Bezirksregierung: mit dem Neubau der JVA wird ein besonderer öffentlicher Zweck erfüllt – nämlich ausreichend Haftplätze für das Land NRW zur Verfügung zu stellen. Jetzt darf nach Ansicht der Bezirksregierung auf dem Grundstück an der Kreuzung Telgter Straße/ Freckenhorster Straße gebaut werden. 640 Häftlinge sollen dort unterkommen. Der Rat der Stadt Münster hatte sich schon im Juli für den Neubau ausgesprochen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Münster kann jetzt die Voraussetzungen für die bauordnungsrechtliche Zustimmung erarbeiten.