Ab heute gilt auch bei uns im Kreis Warendorf die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Darauf machen auch unsere Städte und Gemeinden aufmerksam.
Unter anderem sind jetzt wieder Treffen von bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum möglich.
Kindern bis 14 Jahren können sogar in Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern zusammen kommen oder Musikunterricht machen mit bis zu 5 Teilnehmern.
Medizinische Masken müssen jetzt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen Gebäuden getragen werden, wie etwa in Rathäusern.
Buchhandlungen, Schreibwarenläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen wieder aufmachen, allerdings darf nur eine begrenzte Anzahl an Kunden gleichzeitig hinein.
Für den Rest des Einzelhandels ist generell Terminshopping festgelegt, man muss also vorher ein Zeitfenster fürs Einkaufen buchen.
Lockerungen gibt es auch im Bereich Kultur. So dürfen etwa Stadtbüchereien wieder öffnen. Heute machen das die in Beckum und Neubeckum, die in Warendorf folgt morgen. Und auch viele LWL-Museen machen wieder auf.