Der Kreis Warendorf verzichtet auf die Hälfte der Elternbeitrage für Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege für den Monat Februar. Darauf haben sich der Landrat und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unserer Städte und Gemeinden einvernehmlich verständigt, heißt es vom Kreis Warendorf
Gleichzeitig wurde verabredet, dass die Beitragszahlung für den Monat März zurückgestellt wird, wo noch nicht im März erhoben wurde. Dort erfolgt zunächst somit kein Beitragseinzug, heißt es weiter. Für April und Mai werden die Beiträge erst einmal in voller Höhe eingezogen. Im Verlauf des Kita-Jahres wird dann entschieden, wie mit den Beiträgen ab März 2021 umgegangen wird.
Der Beitragseinzug und die Verrechnung läuft in allen Jugendämtern des Kreises unterschiedlich. Für den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf wird die Regelung wie folgt aussehen:Die Monate Januar und Februar 2021 wurden miteinander verrechnet. Eltern haben also in dem Zeitraum einen vollen Monatsbeitrag geleistet. Der hälftige überbezahlte Monatsbeitrag aus diesem Zeitraum wird mit dem Beitrag für April verrechnet, sodass für April nur ein halber Beitrag zu entrichten ist, so der Kreis Warendorf. Ab Mai erfolgt dann alles wie gewohnt 2021.