Beschäftigte aus dem Kreis Warendorf sollten einen Urlaubsgeld-Check machen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, NGG.
Bundesweit erhalten nur 46 Prozent der Beschäftigten ein Urlaubsgeld. Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, die Extrazahlung ist aber in vielen Branchen per Tarifvertrag geregelt. Deshalb lohnt sich bei der aktuellen Lohnabrechnung ein genauerer Blick, heißt es von NGG-Geschäftsführer Helge Adolphs.
Besonders bei Azubis, Minijobbern und Teilzeit-Kräften wird das Urlaubsgeld häufig vergessen. Nach Angaben der Arbeitsagentur sind derzeit etwa 6.900 Menschen im Kreis Warendorf im Lebensmittel- und Gastgewerbe beschäftigt.