Der Prozess um den Missbrauchskomplex Münster endet am 6. Juli mit den Urteilssprüchen. Das gab das Landgericht Münster nach den letzten Worten der fünf Angeklagten am Dienstag bekannt.
Einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der Urteilsbegründung lehnte die Strafkammer ab.
Nach Angaben eines Sprechers schlossen sich drei der fünf Angeklagten in ihren letzten Worten den Ausführungen ihrer Verteidiger an. Zwei äußerten zusätzlich ihr Bedauern zu den vorgeworfenen Taten.
Nach über 50 Verhandlungstagen endet damit Anfang Juli der Hauptprozess im Missbrauchskomplex Münster. Angeklagt sind vier Männer und eine Frau. Darunter ein heute 28-jähriger IT-Fachmann, der als Haupttäter gilt. Er soll seinen inzwischen elf Jahre alten Ziehsohn immer wieder schwer sexuell missbraucht, vergewaltigt und anderen Männern zugeführt haben. Die Mutter des 28-Jährigen soll von dem Missbrauch gewusst haben. Ihr wird Beihilfe vorgeworfen, sie soll nach dem Willen der Anklage für sechs Jahre in Haft.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers Haftstrafen zwischen 14 und 10 Jahren für die angeklagten Männer aus Münster, Hannover (36), Schorfheide in Brandenburg (43) und dem hessischen Staufenberg (31) gefordert. Anschließend sollen sie wegen Wiederholungsgefahr in Sicherungsverwahrung.
Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen.
Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in U-Haft sitzen.