Weil sie den schweren sexuellen Missbrauch ihres eigenen Sohnes nicht verhindert habe, soll eine 31-Jährige aus Münster für zehn Jahre ins Gefängnis. Diese Forderung hat die zuständige Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer heute vor dem Landgericht Münster gestellt.
Einer der zwei Verteidiger plädierte auf sechs Jahre Gefängnis, der andere sprach sich für eine milde Strafe aus. Die Frau hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Missbrauchskomplex Münster die Vergewaltigungen ihres heute elfjährigen Sohnes durch ihren Lebensgefährten nicht verhindert, obwohl sie davon wusste.
Sie hatte außerdem kurz vor den Plädoyers überraschend noch ein Teilgeständnis abgelegt und zugegeben, dass sie ab Oktober 2019 den Missbrauch für möglich gehalten habe. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, ihre Beziehung zu beenden.
Ein Urteil will das Landgericht voraussichtlich am 6. Oktober verkünden.
Der Lebensgefährte der Frau war im Hauptprozess zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.