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Natascha Wittmaack
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Archiv der Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

Rathausneubau: Stadt Ahlen reagiert auf Vorwürfe zu Mehrkosten

Die Stadt Ahlen hat bestätigt, dass sich die Kostenobergrenze für den Rathausneubau nach oben verschiebt: Sie soll auf 44 Millionen Euro  festgesetzt werden. Die Außenanlagen seien allerdings bei der Kostenobergrenze nicht ausgeklammert, sondern beim Baubeschluss, der sich allein auf das neue Stadthaus beziehe, hieß es auf unsere Nachfrage. Über die Außenanlagen soll später entschieden werden, bei entsprechender Planungstiefe. Die Stadt reagiert damit auf die scharfe Kritik der Ratsfraktionen der Grünen und der Bürgerlichen Mitte Ahlen, BMA.

Die beiden Ratsfraktionen wollen, dass die geplante Verteuerung des Rathausneubaus Thema einer Sondersitzung des Rates wird. Die Ratsmitglieder sollen zur nächsten Bauausschusssitzung eingeladen werden. Die Stadt entspricht dem auch: Ausschuss und Rat tagen am 26. Oktober parallel.

Ein weiterer Vorwurf, den Grüne und BMA der Stadt machen: Der angestrebte Passivhausstandard sei inzwischen aufgegeben worden. Das räumt die Stadt Ahlen ein. Auch ohne Passivhausstandard werde (…) ein hochenergieeffizientes zukunftsfähiges Gebäude errichtet, heißt es in den Antworten auf die von uns gestellten Fragen. Da ist von einer energetischen Verbesserung des Gebäudes durch Erdwärme die Rede und davon, dass das neue Rathaus auch eine aktive Kühlung erhalte. Vor der Sitzung von Rat und Bauausschuss verlangen Grüne und BMA Akteneinsicht. 

Und hier alle Antworten der Stadt Ahlen auf die Fragen von Radio WAF:

- Empfiehlt die Verwaltung dem Rat tatsächlich die Erhöhung der Kostenobergrenze auf 44 Millionen Euro, unter Ausklammerung der Außenanlagen?

"Vorauszuschicken ist, dass der Stadthaus-Baubeschluss jetzt getroffen wird, um einen Förderantrag für das Stadthaus beim Land NRW zu stellen. Die Außenanlagen sind indes kein Bestandteil des ersten Förderantrages.

Als neue Kostenobergrenze sollen 44 Mio. Euro festgesetzt werden. Neben der energetischen Verbesserung des Gebäudes durch die Erdwärmenutzung soll das neue Stadthaus auch eine aktive Kühlung erhalten. Auch ohne Passivhausstandard wird mit dem KFW-Standard 44 ein hochenergieeffizientes zukunftsfähiges Gebäude errichtet. Die Ausstattung mit einer Kühlung sorgt für eine zukunftsfähige Nutzbarkeit des Gebäudes, auch bei Zunahme von Hochhitze-Ereignissen im Sommer. Die Außenanlagen sind nicht ausgeklammert, sondern mit einem - bezogen auf die Kostenrahmenschätzung angepassten Wert - in der Kostenschätzung enthalten (angepasster Wert in Höhe von 2.550.000 € netto angesetzt). Die jetzigen Überlegungen zu den Außenanlagen rechtfertigen noch keine Einbeziehung in den jetzt zu treffenden Baubeschluss, weil das Gesamtkonzept für den Bürgercampus und mögliche Förderungen noch zu berücksichtigen sind.

Fazit: Die Außenanlagen sind nicht ausgeklammert bei der Kostenobergrenze, sondern beim Baubeschluss, der sich allein auf das neue Stadthaus bezieht. Über die Außenanlagen wird der Rat nach Erreichung einer entsprechenden Planungstiefe zu einem späteren Zeitpunkt beschließen."

- Wie reagieren Sie auf die bereits erhobenen Vorwürfe aus den Ratsfraktionen, etwa zu Mehrkosten durch Bodenbeschaffenheit, eine Sprinkleranlage oder die Ausklammerung der Außenanlagen?

"Innerhalb eines Planungswettbewerbs können nicht sämtliche bautechnischen und technischen Fragestellungen durch die Architekturbüros betrachtet und in Gänze geklärt werden. Bei der Ermittlung der Anforderungen ans Gebäude werden durch Erweiterung des Projektteams (Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Statiker, Brandschutzplaner) auf den Entwurf bezogene Lösungsvorschläge zu Fragestellungen des Brandschutzes, des Energiekonzeptes, der Erschließung und Gründung etc. beantwortet.

Dies ist ein übliches Verfahren und kann auch zu Kostenabweichungen führen. Für den Brandschutz hat sich so z.B. nach Prüfung mehrerer Lösungsvarianten das System der Sprinkler als das passendstes und flexible System erwiesen. Eine Sprinkleranlage ist nicht, wie Aussagen im AZ-Artikel suggerieren, für ein Gebäude wie Stadthäuser verpflichtend. Für die Gründung wurden innerhalb der Kostenschätzung Risikoaufschläge für die eingeplant. Mit Festlegung der Gründung durch den Statiker ist nun ersichtlich, dass diese Zuschläge nicht ausreichend sind. Darüber hinaus kann in einer Kostenrahmenschätzung (basierend auf Datenbankkennzahlen und Erfahrungswerten) die Kubatur und Gründungssituation des Gebäudes nicht in Gänze prognostiziert werden.

Die Außenanlagen sind (wie der Vorlage konkret zu entnehmen ist) nicht ausgeklammert sondern mit einem, bezogen auf die Kostenrahmenschätzung angepassten Wert, in der Kostenschätzung enthalten (siehe oben)."

- Ist tatsächlich, wie befürchtet, auch mit einer deutlichen Verteuerung der jährlichen Belastung für den Haushalt der Stadt Ahlen zu rechnen?

"Grundsätzlich führen Mehrkosten auch über Abschreibungen zu dauerhaften Mehrbelastung des Haushaltes. Die bisherige Kostenkalkulation war sehr konservativ. In ihr ist stets ohne Förderzuschüsse geplant worden, die aktuell aber als sehr wahrscheinlich angesehen werden. Die Mehrkosten würden dadurch vermutlich vollständig kompensiert. Zeitgleich ist damit zu rechnen, dass der geplante Zinsaufwand aufgrund der Marktzinsentwicklung unter den geplanten 2,5 Prozent bleiben wird, und auch damit der Haushalt entlastet wird."

- Ist der angestrebte Standard eines Passivhauses für das neue Stadthaus tatsächlich aufgegeben?

"Der Ratsbeschluss sieht die Errichtung in Passivhausstandard für Neubauten vor, sofern dies wirtschaftlich darstellbar ist. Diese Bedingung wird gerne vergessen bzw. übersehen.

In der Auslobung wurde ein Gebäude in Anlehnung an den Passivhausstandard (bezogen auf Dämmung, Energie etc.) gefordert. Kein im Anschluss als Passivhaus zu zertifizierendes Gebäude. Hier führen auch Forderungen wie zu öffnende Fenster dazu, dass eine Zertifizierung nur mit erheblichen baulichen und technischen (und damit teuren) Möglichkeiten hätte umgesetzt werden können.

Derzeit wird mit dem neuen Stadthaus ein Gebäude (zertifiziert) in KFW 40 EE-Standard angestrebt und somit ein dauerhaft hochenergieeffizientes Gebäude dessen Energiebedarf im nicht unerheblichen Umfang (über 55% der Heiz- und Kälteleistung) durch regenerative Systeme gedeckt wird. Und dies unter Berücksichtigung einer aktiven flächendecken Kühlung. Als Zielsetzung galt und gilt: Das Stadthaus soll auch in Zukunft durchgehend nutzbar sein und ein adäquates Arbeitsumfeld (Einhaltung arbeitsrechtliche vorgeschriebener Temperaturen etc.) sicherstellen. Eine aktive Kühlung kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten.

Die Auslobungsbedingungen werden mit dem avisierten Energiekonzept erfüllt, da sich Dämmung, Luftdichtigkeit etc. gänzlich an den Vorgaben eines Passivhauses bewegen. Auch dies führt die Beschlussvorlage deutlich aus. Zu dieser Einordnung ist zu sagen, dass das Passivhaus in der energetischen Qualität den ungefähren Bedarfswerten eines KfW-40-EE Hauses entspricht. Der Unterschied ist, dass sich die Bilanzierung von Passivhäusern vordergründig an Wohngebäude richtet. Nichtwohngebäude liegen andere Nutzungsszenarien zu Grunde.

Zusammenfassend lässt sich zum Energiestandard feststellen, dass das neue Stadthaus auf Grund der nachhaltigen und regenerativen Wärme- und Kälteerzeugung zukunftsfähig ausgerichtet ist, eine sehr hohe Energieeffizienz (in Anlehnung Passivhausstandard) attestiert werden kann und die Vorbildfunktion der Kommune auch hinsichtlich des Klimaschutzes durch die Kombination verschiedenerer, insbesondere regenerativer Techniken und Systeme voll erfüllt wird.

Am 26. Oktober werden Rat und Stadtplanungsausschuss parallel tagen und sich auf Stand bringen."    

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