Bei den Menschen im Kreis herrscht Unsicherheit bezüglich der Quarantäneverordnungen für Kontaktpersonen. Das Gesundheitsamt des Kreises erhält regelmäßig Anfragen zu den aktuell geltenden Regelungen. Auch im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch bei LMC.
Wie gehandelt wird, ist abhängig von der Virusvariante bei dem Infizierten. Ist er mit der Delta-Variante infiziert, müssen die Kontaktpersonen nicht in Quarantäne, es sei denn, sie sind nicht geimpft. Ungeimpfte müssen 10 Tage in Quarantäne, dieser Zeitraum kann aber durch einen negativen Schnelltest abgekürzt werden.
Wenn bei einem Infizierten die Omikron-Variante nachgewiesen wird, müssen die Kontaktpersonen für zwei Wochen in Quarantäne, und zwar ganz unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Und hier kann man sich auch nicht raustesten. Am siebten tag wird ein PCR-Test gemacht, um zu sehen, ob man sich angesteckt hat.
Am Ende der Quarantäne gibt’s dann nochmal einen Schnelltest.