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Archiv der Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

In Sporthallen, Fitnessstudios und Schwimmbädern gilt ab Dienstag 2G-plus

Nordrhein-Westfalen führt in vielen Freizeitbereichen die 2G-plus-Regel ein. Bei Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen Geimpfte und Genesene künftig auch negativ getestet sein. Das steht in der neuen Coronaschutzverordnung, die ab nächsten Dienstag gilt. Der negative Schnelltestnachweis darf nicht älter sein als 24 Stunden. Der Grund: In diesen Bereichen könnten die Menschen keine Masken tragen.

Ab dem 28. Dezember gelten auch für Geimpfte und Genesene in Nordrhein-Westfalen Kontaktbeschränkungen. Private Treffen im Innen- wie Außenbereich sind ihnen dann nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten strengere Regeln. Dann dürften neben dem eigenen Hausstand nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen. 

Großveranstaltungen dürfen außerdem keine Zuschauer mehr haben.

Die aktualisierte Schutzverordnung soll zunächst bis zum 12. Januar gelten.