2017 hatte die ehemalige Leiterin des NRW-Landgestüts in Warendorf ihre fristlose Kündigung erhalten. Als die Stelle in diesem Jahr wieder neu ausgeschrieben wurde, weil auch ihre Nachfolgerin den Posten geräumt hatte, hat sie sich nochmals beworben und beim Arbeitsgericht Münster einen Eilantrag eingereicht. Damit wollte sie das Land dazu zwingen, ihre Bewerbung zu berücksichtigen.
Heute hat das Arbeitsgericht über den Antrag verhandelt – und ihn zurückgewiesen. Damit folgte das Gericht der Einschätzung des beklagten Landes NRW. Dort hatte man die Nichtberücksichtigung der Bewerbung damit begründet, dass der Klägerin die in der Stellenausschreibung geforderte persönliche Eignung fehle.