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Niklas Lünebach
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Archiv der Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

Sturmschäden im Kreis schnell bei der Versicherung melden

Ein Sturm liegt hinter uns, der nächste kommt schon heute Abend. Schäden, die ein Sturm anrichtet, sollten schnell der Versicherung gemeldet werden, das rät die Verbraucherzentrale in Ahlen.

Stürmisch ist es nach den Bedingungen der Versicherer ab Windstärke 8.

Dabei bestimmt der Schaden, welche Versicherungspolice nötig ist: bei Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen, sagt Verbraucherberaterin Daniela Kreickmann.

Eine Gebäudeversicherung ist zuständig, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist.

Sind Gegenstände aus dem Hausrat vom Winde verweht, dann deckt das die Hausratversicherung - bei Inneneinrichtung aber nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren.

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko der Fahrzeughalter in der Zahlungspflicht. Versichert ist allerdings nur der Zeitwert des Wagens zum Sturmzeitpunkt. Oft haben Versicherte außerdem eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird. Haben die Betroffenen eine Mitschuld, etwa weil das Auto beim Durchfahren einer überfluteten Straße stecken geblieben ist, kann es teuer werden.

Und bei Baumschäden gilt: hat ein nachweislich morscher Baum einen Schaden angerichtet, gilt die Haftpflicht der Besitzer. Ist aber ein gesunder Baum umgefallen, dann gilt das als „höhere Gewalt“ ohne Haftung.