Im Kreis Warendorf und in Nordrhein-Westfalen werden mehrere Corona-Maßnahmen angesichts der steigenden Infektionszahlen bis zum 2. April verlängert. Unter anderem geht die Maskenpflicht in den Schulen in Nordrhein-Westfalen bis zu diesem Datum weiter.
Die Landesregierung nutze damit die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag mit.
Demnach bleiben Maskenregelungen in Innenräumen in der Übergangszeit bestehen, im Freien entfällt die Maskenpflicht.
Für andere bisherige Beschränkungen gebe es dagegen keine Rechtsgrundlage mehr. So entfallen persönliche Kontaktbeschränkungen jetzt auch für nicht geimpfte Personen.
Außerdem gibt es keine Kapazitäts- und Personenobergrenzen mehr für Veranstaltungen. Die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ebenfalls in Innenräumen bleibt aber bestehen.