Vor einer Woche saß er noch auf einem Kran in Münster: Jetzt muss der Müllsammler von Kinderhaus mit einer Haftstrafe rechnen, wenn er wieder Müll auf seinem Grundstück sammeln oder gegen andere Bewährungsauflagen verstoßen sollte. Denn sein Versuch eine sogenannte Revision, also eine Prüfung eines Urteils des Landgerichts Münster zu erreichen, ist vor dem Oberlandesgericht in Hamm gescheitert.
Allerdings gibt es einen Haken an der Sache: Sollte er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen, muss erst das Amtsgericht in Münster darüber urteilen. Geht er dagegen vor, landet das Ganze noch vor dem Landgericht Münster und erst dann ist das Umsetzen der Haftstrafe möglich.
Das Urteil des Landgerichts hatte gelautet: Zwei Jahre Haft auf Bewährung , gemeinnützige Arbeit und das Verbot, Müll in seinem Garten zu lagern.
Die Entscheidung aus Hamm gilt erst dann, wenn sie ihm zugestellt wurde.