Im Streit um Entschädigungszahlungen nach Betriebsstillegungen in der Fleischindustrie verhandelt das Verwaltungsgericht Münster heute zwei Fälle. Es geht um Mitarbeiter bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück und Westfleisch in Coesfeld – sie waren von den Behörden während der Corona-Pandemie in Quarantäne geschickt worden – und wollen die dadurch entstandenen Geldeinbußen nicht hinnehmen. Das Verfahren hat vor einer halben Stunde begonnen.
Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in vielen Fällen bei Subunternehmen angestellt – sie beantragten anschließend Entschädigung für die ausgefallenen Lohnfortzahlungen. Das Land NRW lehnte das allerdings ab und warf Tönnies und Westfleisch eine Mitschuld an den Corona-Infektionen vor.
In der Folge liefen beim Verwaltungsgericht Münster und Minden Tausende Klagen auf. Das Gericht in Minden hatte schon im Januar erste Musterverfahren entschieden und das Land NRW zur Zahlung verpflichtet.
Rechtskräftig sind diese Entscheidungen allerdings noch nicht – das Land zog vor das Oberverwaltungsgericht. Jetzt verhandelt das Verwaltungsgericht in Münster Musterverfahren für seinen Gerichtsbezirk. Die Urteile sollen noch heute verkündet werden.