Der lange und heiße Sommer hat viele Menschen im Kreis zur Anschaffung eines Gartenpools bewogen. Weil viele dieser Pools inzwischen privat aufgestellt und befüllt werden können, sind oft die rechtlichen Bedingungen nicht gut bekannt. So können nicht nur rechtliche Probleme, sondern auch Schwierigkeiten mit Boden und Grundwasser aufkommen.
Grundsätzlich darf ein solcher Pool nicht mit Gartenwasser befüllt werden. Das Poolwasser gilt als Schmutzwasser, für das Abwassergebühren anfallen – es muss daher über den Trinkwasserzähler befüllt werden. Ausnahme sind dabei kleinere Planschbecken mit bis zu einem Kubikmeter Inhalt.
Als Schmutzwasser darf das Poolwasser auch nicht auf dem Grundstück oder im Garten versickern. Nicht nur können die chemischen Zusätze für die Sauberkeit im Pool Boden und Grundwasser verunreinigen - auch kann der Boden so große Wassermengen oft nicht gut aufnehmen, so dass über die Oberfläche sogar Nachbargrundstücke in Mitleidenschaft gezogen werden können.