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Stephan Kaiser
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Archiv der Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

Urteil nach Messerangriff in Hochschule Hamm-Lippstadt

Symbolbild

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Update 15:07 Uhr

Nach dem tödlichen Amoklauf an der Hochschule Hamm-Lippstadt ist der Täter auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Der 34-Jährige hatte am 10. Juni vergangenen Jahres eine Gastdozentin erstochen und drei Studierende zum Teil lebensgefährlich verletzt. Auslöser der Tat waren extreme Wahnvorstellungen.

Der 34-Jährige glaubt bis heute, dass alle Personen an der Hochschule zu einem Clan gehören, der ihn töten will. Dafür wollte er sich rächen. Kurz vor der Urteilsverkündung am Dortmunder Schwurgericht hatte der 34-Jährige noch einmal erklärt, dass alle Personen Zufallsopfer waren. Es sei ihm auch völlig egal gewesen, ob sie sterben oder nicht. Er habe nicht mal das Blut gesehen.

Das Gericht wertete die Taten als Totschlag und als gefährliche Körperverletzung. Bestraft werden konnte der 34-Jährige allerdings nicht. Er gilt als schuldunfähig.

 

 

Der Prozess um die tödliche Messerattacke an der Hochschule Hamm-Lippstadt soll heute zu Ende gehen. Das Dortmunder Schwurgericht hatte die Beweisaufnahme Ende Dezember schon so gut wie abgeschlossen, ein Urteil könnte heute fallen. Bei der Messerattacke an der Hochschule Hamm-Lippstadt waren im Juni eine Frau getötet und drei weitere Menschen verletzt worden.

Ein ärztlicher Gutachter kommt zu dem Schluss, dass der 34-jährige Angeklagte aus Telgte seelisch schwer krank und deshalb schuldunfähig ist. Der 34-Jährige wurde mehrmals untersucht, zuletzt kurz vor Weihnachten. Auch da habe er noch Verfolgungsängste und wahnhaftes Erleben geschildert, so der Psychiater. Bisher habe die Behandlung mit Medikamenten nicht angeschlagen.

Der Gutachter empfiehlt, den Beschuldigten zwangsweise in einer geschlossenen Klinik unterzubringen. Andernfalls könne es sehr bald wieder zu Angriffen auf Menschen kommen.