Seit dem 1. Januar gibt es mehr Wohngeld, außerdem haben mehr Menschen Anspruch auf den staatlichen Mietzuschuss. Die Herausforderung ist derzeit, dass mit einer Vielzahl von weiteren Wohngeld-Anträgen gerechnet werden muss.
Bundesweit wird davon ausgegangen, dass es bis zum dreifachen der derzeitigen Anspruchsberechtigten kommen könnte. So werden bei der Berechnung auch zum Beispiel die gestiegenen Heizkosten berücksichtigt.
Somit können jetzt auch Haushalte einen Leistungsanspruch haben, die vorher von einer Wohngeldbewilligung ausgeschlossen waren, jetzt aber eine entsprechende zielgerichtete Unterstützung dringend benötigen, heißt es aus Beckum auf unsere Nachfrage.
In dieser ersten Arbeitswoche sei festzustellen, dass das Wohngeld-Plus sehr gut angenommen werde und bereits viele Neu- und Folgeanträge gestellt wurden. Konkrete Zahlen können aber noch nicht genannt werden, da nicht jeder Antrag bewilligt werden kann und sicherlich viele Anträge erst noch gestellt werden, heißt es aus dem Beckumer Rathaus.
Damit dies zeitnah und auch persönlich geschehen kann, ist in der Stadtverwaltung Beckum extra eine neue Anlaufstelle eingerichtet worden. Aufgrund der Vielzahl an zu bearbeitenden Wohngeldanträgen könne eine zeitnahe Bewilligung und Auszahlung nicht immer gewährleistet werden. Allerdings gehen Wohngeldansprüche bei einer fristgerechten Antragsstellung nicht verloren, sondern werden nachgezahlt.
Auch in der Stadtverwaltung Warendorf kommen derzeit laufend neue Anträge an und auch viele Anfragen erfolgen, daher kann etwa Mitte bis Ende Februar genaueres zu den konkreten Zahlen gesagt werden.
In jedem Fall ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Wohngeld-Bezieher ansteigen wird, was vor allem bei der Bearbeitung der Anträge bis zur Bescheid-Erstellung sowie bei der Bearbeitung der Folgeanträge zu erheblichem Arbeitsaufwand führt.
Die Wohngeld-Programmumstellung in Nordrhein-Westfalen ist noch nicht erfolgt. Bei Neuanträgen wird es deshalb aktuell in Warendorf so gehandhabt, dass vorläufige Kurzbescheide erteilt und Vorschusszahlungen geleistet werden. Das Wohngeld werde also ausgezahlt.
Da die vom Land NRW bereitgestellte Software wohl nicht vor April zur Verfügung steht, bedeutet das aus Sicht der Stadt Ahlen: Es wird bis dahin nicht möglich sein, Fälle einzugeben, zu berechnen und zu bescheiden, geschweige denn auszuzahlen. Die bis dahin gestellten Anträge werden selbstverständlich nachberechnet und ein evtl. Anspruch ab dem ersten des Antragsmonats nachgezahlt, so ein Sprecher der Stadt Ahlen auf unsere Nachfrage.
Wie sich das neue Gesetz in Ahlen auf den Fallzuwachs und die Auszahlungssumme auswirke, könne man derzeit überhaupt noch nicht überblicken. Man sei seitens der Stadt Ahlen im Moment bemüht, zusätzliches Personal zu rekrutieren, kurzfristig auszubilden und die notwendigen Arbeitsplätze einzurichten.
Die Programmumstellung soll nach Auskunft von IT-NRW Ende des 1. Quartals 2023 abgeschlossen sein. Erst dann kann eine abschließende Bearbeitung mit Erteilung der endgültigen Wohngeldbescheide erfolgen. Bezüglich der Fälle, die bereits Wohngeld beziehen, gilt, dass diese fortlaufend zunächst nach altem Recht weitergezahlt werden.
Ab April 2023 (wenn das Fachverfahren umgestellt wurde) erfolgt dann auch die rückwirkende Umstellung auf das neue Wohngeldrecht. Eine Änderung betrifft auch die Höhe des Wohngelds. Dies wird sich auf jeden Fall erhöhen.
Die Erhöhung differiert von Fall zu Fall und hängt von den individuellen Berechnungsfaktoren Anzahl der Haushaltsangehörigen, dem Einkommen und der jeweiligen Miete ab. Zusätzlich zum Wohngeld wird eine Heizkosten- und eine Klimakomponente zugeschlagen. Diese richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt.