Der Kreis Warendorf hebt die Ratsentscheidung zur Reichenbacher Straße in Warendorf auf. Die Stadt wollte durchgängig Tempo 30 einrichten.
Es gäbe keine rechtliche Grundlage für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der gesamten Straße, begründete es der Kreis als Aufsichtsbehörde. Der Kreis bleibe bei seiner Rechtsauffassung, die auch die Bezirksregierung teile.
Die Grenzwerte der maßgeblichen Lärmschutz-Richtlinie Straßenverkehr werden nicht überschritten. Die Straße sei außerdem kein Unfallschwerpunkt.