Verwandte aus dem türkischen Erdbebengebiet vorübergehend nach Deutschland holen – das ist weiterhin nicht so ganz einfach. Viele bürokratische Hürden sind zu überwinden. Unter anderem müssen Wohnsitznachweise oder auch Ausweise der Erdbebenopfer vorgelegt werden.
Die Ausländerbehörde des Kreises hat bislang 22 Verpflichtungserklärungen ausgestellt – für 32 Erdbebenopfer aus der Türkei, hieß es am Nachmittag.
In Deutschland lebende Verwandte von Erdbebenopfern müssen mit dem Antrag eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben. Damit weisen sie nach, dass sie für den Unterhalt ihrer Verwandten garantieren können. Diese Verpflichtungserklärungen werden dann von der Ausländerbehörde innerhalb kurzer Zeit geprüft.
„In den meisten Fällen können wir schon innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Entscheidung treffen und die Verpflichtungserklärung ausstellen. Häufig ist dies sogar schon innerhalb von zwei Tagen möglich“, sagt der Leiter der Ausländerbehörde, Carsten Schmedt.
In sechs Fällen konnte sie allerdings keine Verpflichtungserklärung ausstellen. Die Antragssteller aus dem Kreis Warendorf hatten über ein zu geringes Einkommen verfügt.
Ausführliche Informationen bietet das Auswärtige Amt:
Erdbeben in der Türkei und Syrien - Antworten auf die häufigsten Fragen - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)