Der Angeklagte im Mordprozess rund um den gewaltsamen Tod von Johanna K. aus Warendorf muss lebenslang ins Gefängnis. Die Richter am Landgericht Münster haben vor wenigen Minuten (14:35 Uhr) auch die besondere Schwere der Schuld des 31-jährigen Ennigerlohers festgestellt.
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Im Mordprozess gegen einen Mann aus Ennigerloh vor dem Landgericht hat sich die Kammer zurückgezogen.
Schon gestern hatte der Staatsanwalt lebenslang für den Mord an Johanna K. plädiert, der Verteidiger plädiert auf Totschlag.
Die unglaubliche Wut auf Johanna sieht er als tatdominantes Motiv. Das sei aber kein Mordmerkmal. Das Auslaufen einer dreijährigen Freundschaft ohne klärendes Gespräch habe an ihm genagt und ihn gedemütigt, führte der Verteidiger aus.
Und er ging auf das extrem fragile Selbstwertgefühl seines Mandanten ein. Was der Angeklagte sich vorgestellt habe, als er vor Johanna' s Tür stand, wisse man nicht genau. Einen Tötungsvorsatz sehe er nicht - zumal er keine Vorbereitung für die Flucht getroffen habe.
Der Angeklagte äußerte sich nach dem Plädoyer und zog das Mikro zu sich: "ich stimme den Äußerungen meines Anwalts zu." Eine Entschuldigung oder ähnliches kam nicht von ihm.
Die Anwältin der Nebenklage der Mutter, Julia Artmann-Eichler, beschreibt, wie sie den Angeklagten im Gericht erlebt hat:
(Sehr emotionslos. Gestern im Rahmen des Plädoyers von der Verteidigung habe ich hin und wieder mal ein Grinsen mitbekommen. Das war die einzige Regung im Laufe der gesamten Verhandlungstage, und das finde ich bei so einem Vorwurf sehr ungewöhnlich.)
Aktuell ist Pause im Gericht, die Kammer kommt um 14 Uhr 30 wieder zusammen. Heute soll dann auch das Urteil fallen.
Die Staatanwaltschaft fordert lebenslange Haft, und dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird.
Dem schloss sich auch die zweite Nebenklage-Vertreterin an, die Anwältin des Vaters des Opfers. Es sei keine spontane Tat gewesen. Die Tat passe vielmehr zum Charakter des Angeklagten.
Er habe anderthalb Jahre lang Lügengeschichten aufrechterhalten über seine angebliche Krebserkrankung und somit Johannas Gutmütigkeit ausgenutzt.
Johanna wurde aus dem Leben gerissen. Auch für den Vater sei es kaum zu ertragen, dass der Angeklagte nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß kommen könnte.
Viele Fragen bleiben offen, denn der Angeklagte habe die ganze Zeit geschwiegen. Er habe keine Gelegenheit genutzt, sein Bedauern auszudrücken.