Der Angeklagte im Mordprozess rund um den gewaltsamen Tod von Johanna K. aus Warendorf muss lebenslang ins Gefängnis. Die Richter am Landgericht Münster haben am Nachmittag in ihrem Urteil auch die besondere Schwere der Schuld des 31-jährigen Ennigerlohers festgestellt. Die Kammer folgte damit dem Antrag und der Argumentation der Anklage.
Damit kann der Verurteilte nicht nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen, auch nicht nach einer Prüfung, bei der festgestellt wird, ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit ist.
Letztendlich sei es ein Lustmord gewesen, sagte die Richterin. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sein Opfer im vergangenen November an dessen Haustür in Warendorf abgepasst, vergewaltigt, gedemütigt, gefoltert und dann erwürgt hat.
Er sei auf die Tat vorbereitet gewesen, habe Panzerband und ein Messer dabeigehabt. Damit habe er Johanna in Todesangst versetzt. Der Angeklagte habe Schmerzen zufügen und Dominanz ausüben wollen.
Der Strafverteidiger hatte dagegen auf Totschlag plädiert. Der Ennigerloher habe keine Tötungsabsicht gehabt, als er am Morgen des 9. November vor Johannas Haustür stand. Er sei nur unglaublich wütend auf Johanna gewesen, weil sie die Freundschaft aufgekündigt hatte und kein gemeinsames Gespräch mehr suchte.
Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos auf. Er ließ mit seinem Schlusswort auch die letzte Gelegenheit verstreichen, Reue zu zeigen oder sein Bedauern auszudrücken.
Anders die Reaktionen der Hinterbliebenen. Die Mutter kämpfte mit den Tränen. Weitere Familienangehörige fassten sich bei den Händen. In Erinnerung an die ermordete Johanna hatten sie ihren Teddy dabei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann aus Ennigerloh hat jetzt eine Woche Zeit Rechtsmittel einzulegen und in Revision zu gehen.