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Archiv der Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

"Müllsammler von Kinderhaus": neue Verhandlung am Landgericht Münster

Archivbild: Die Räumung des Müllsammler-Hauses in Kinderhaus

Archivbild: Die Räumung des Müllsammler-Hauses in Kinderhaus

Der als "Müllsammler von Kinderhaus" bekannte Münsteraner muss sich ab November vor dem Landgericht Münster verantworten. Sein Einspruch gegen ein Urteil vom 30. Juni dieses Jahres war erfolgreich.

Das Amtsgericht hatte ihn zu zwei Jahren und 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, unter anderem wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung. Der stadtbekannte Mann hatte auch mehrfach Baukräne besetzt und sammelte Müll in Haus und Garten. Dabei geriet er immer wieder mit seinen Nachbarn aneinander.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte selbst hatten Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Der Angeklagte fühlt sich zu Unrecht verurteilt, die Ermittler dagegen wollen eine höhere Strafe.

Ab dem 7. November beschäftigt sich nun das Landgericht Münster deshalb mit dem 59-jährigen.