Dieses Jahr sind bis Ende September 90 Rückführungen von Flüchtlingen ohne Bleiberecht durchgeführt worden. Das teilt der Kreis Warendorf auf unsere Nachfrage mit.
32 Abschiebungen wurden unter Zwang durchgeführt, also durch Abschiebung. 58 Personen seien freiwillig ausgereist.
In den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres sind 91 Rückführungen durchgeführt worden. Davon 29 im Wege des Zwangs, also durch eine Abschiebung. 62 Personen haben sich freiwillig für eine Rückkehr entscheiden.
Aktuell sind 887 Personen im Kreis Warendorf ausreisepflichtig. Sie müssen in ihre Heimatländer zurückkehren. Dazu gehören allerdings auch Personen, die möglicherweise noch vom Chancen-Aufenthaltsrecht Gebrauch machen könnten, aber bisher keinen entsprechenden Antrag gestellt haben, heißt es vom Kreis Warendorf auf unsere Nachfrage.
Vor der Umsetzung einer Rückkehrverpflichtung – sei es eine freiwillige Ausreise oder eine Abschiebung - prüft der Kreis Warendorf immer alle aktuell bestehenden Möglichkeiten des Verbleibs im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.
Eine Rückkehr werde nach eigenen Angaben nur forciert, wenn keins der inzwischen vielfältigen im Gesetz festgelegten Bleiberechte möglich ist. Auch in Fällen, in denen absehbar in (naher) Zukunft ein Bleiberecht möglich wird, werde eine Rückkehrverpflichtung eher nachrangig verfolgt, heißt es aus dem Kreishaus. Ausnahme sind Personen, die strafrechtlich relevant in Erscheinung getreten sind.