Update: 12:30 Uhr
Nach der Festnahme eines indischen Staatsangehörigen in Beckum am Donnerstag wird jetzt geprüft, ob der Mann nach Frankreich ausgeliefert wird. Dem 40-jährigen wird in Frankreich vorgeworfen, er habe im Frühjahr einen Landsmann mit einem Messer tödlich verletzt.
Das Amtsgericht Beckum hatte eine sogenannte Festhalteanordnung ausgesprochen – der Mann sitzt also zunächst im Gefängnis. Oberstaatsanwalt Elmar Pleus von der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Hamm sagte uns, das Oberlandesgericht Hamm prüfe jetzt, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferungshaft vorliegen. Gleichzeitig prüfe die Generalstaatsanwaltschaft die Voraussetzungen für eine Auslieferung nach Frankreich.
Ein europäischer Haftbefehl erleichtert das Verfahren. Es kann trotzdem je nach Umständen einige Wochen bis einige Monate dauern, bis der Mann ausgeliefert wird. Mögliche Einwände des Mannes müssen ebenfalls geprüft werden.
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Schon am vergangenen Donnerstag haben Spezialeinheiten der Polizei in Beckum einen indischen Staatsbürger festgenommen. Wie die Kreispolizei heute bekanntgab, wurde nach dem 40-jährigen von der französischen Justiz international gefahndet.
Der Mann steht im Verdacht, im Frühjahr einen Landsmann in Frankreich durch Messerstiche getötet zu haben. Dann sei er untergetaucht und habe mit falschen Personalien Asyl in Deutschland beantragt. Bei der weiteren Bearbeitung sei der Mann aber in das Visier der Sicherheitsbehörden geraten, so dass es zu der Festnahme kam.
Der 40-Jährige wurde dem Haftrichter beim Amtsgericht Beckum vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, so die Kreispolizei weiter.