Droht auch ärztlichem Bereitschaftsdienst der Kollaps? Diese Frage stellt sich im Moment die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe.
Hintergrund ist das Urteil des Bundessozialgerichts. Demnach können freiberuflich tätige Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst demnächst der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
„Das würde künftig erhebliche Auswirkungen auf die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten haben. Jetzt drohen Schließungen von Ärztlichen Bereitschaftsdienst-Praxen“, befürchtet KVWL-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Spelmeyer.
Bisher übernehmen in Westfalen-Lippe ca. 600 Poolärzte rund 30 Prozent der Dienste im Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Poolärzte sind Ärzte, die in Westfalen-Lippe nicht niedergelassen sind, aber auf freiwilliger Basis Dienste im Bereitschaftsdienst in dem nordrhein-westfälischen Landesteil leisten.
Sie spielen für die Versorgungsstruktur in den mehr als 90 Bereitschaftsdienst-Praxen und für die Hausbesuche, die über den Fahrdienst der 116 117 organisiert werden, eine entscheidende Rolle.
Das Bereitschaftsdienst-System habe bisher sehr gut funktioniert. Deshalb fordert die KVWL die Politik dazu auf, dass sie Ärzte im Bereitschaftsdienst den gesetzlich von der Sozialversicherungspflicht befreiten Ärzten im Rettungsdienst gleichstellt.