Die Anwälte des Send-Mörders hatten es nach der Urteilsverkündung in Münster schon angekündigt - jetzt haben sie Revision eingelegt.
Nach der schriftlichen Urteilsbegündung haben sie einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen. Dann geht es weiter zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe, wo überprüft wird, ob das Landgericht Münster Fehler gemacht hat.
Yevgeni A. war in der vergangenen Woche zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Nach einem Streit vor einem Fahrgeschäft hatte er im vergangenen März einem anderen Kirmesbesucher ein Messer ins Herz gestossen. Das Opfer starb noch am Tatort.