Bis in die Nacht lief die Konferenz von Ministerpräsidenten und Bundeskanzler zum Flüchtlings-Thema. Wir haben bei Alexander Berger nachgefragt. Der Ahlener Bürgermeister ist auch Sprecher der Bürgermeister im Kreis Warendorf.
Er sieht es ersteinmal positiv, dass sich Bund und Länder über die Finanzierung der Flüchtlingskosten offenbar geeinigt haben. Aber: Ob und in welchem Umfang diese in den Kommunen Wirkung entfalte, sei ganz wesentlich von den Umsetzungen im Bund und in den Ländern abhängig, erklärt er in einem Statement.
Konkret zu den zugesagten 7.500 Euro pro Flüchtling und Jahr sei zu klären, ob das Land dieses Geld an die Kommunen zusätzlich zu den Leistungs-Pauschalen weiterleitet und damit die Arbeit vor Ort finanziell unterstützt. Dies entlaste die Stadtkassen, jedoch nicht die überlasteten Mitarbeiter in den Sozialämtern, schreibt Berger.
Oder ob das Land das Geld behält und damit die Anzahl der Plätze in den Landeseinrichtungen entsprechend erhöht und damit im besten Fall die Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive erst gar nicht auf die Kommunen verteilt werden. In diesem Fall wäre die finanzielle Wirkung in den Kommunen überschaubar, jedoch wäre das Personal weniger belastet.
Die schlechteste Variante wäre, dass das Land die Bundesmittel behält, diese gegen die bestehende Flüchtlingspauschale aufrechnet und damit nur den Landeshaushalt entlastet.
Auch der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup hat sich zum Gipfel geäußert: Er findet die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern in der Asylfrage sehr gut. Zum Asylkompromiss zwischen Bund und Ländern erklärt der kommunalpolitische Sprecher: Wenn der Bund künftig für jeden Flüchtling 7.500 Euro erstatte, sei das eine wirksame Hilfe für die Kommunen. Damit werde der Forderung nach einem System, das auf die Zahl ankommender Flüchtlinge reagiert, Rechnung getragen.
Ebenso wichtig sei die Festlegung, dass die Kommunen eine dauerhafte Unterstützung brauchen, quasi eine Vorhaltepauschale, weil die Aufgabe zur Integration von Flüchtlingen dauerhaft bleibt und die Kommunen diese Unterstützung brauchen.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf 36 Monate zu verlängern und über eine Bezahlkarte den Leistungsbezug zu regeln, soll dem Missbrauch von Leistungen entgegenwirken, so Daldrup.
Ebenso wichtig seien die Erleichterungen zur Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge nach bereits sechs Monaten. Zusätzlich zu den Maßnahmen wie den fortgesetzten Grenzkontrollen und den beschleunigten Asylverfahren habe man nun weitere Schritte eingeleitet, um die Gemeinden bei der Unterbringung von Geflüchteten zu unterstützen, erklärt Daldrup.
Die Bereitstellung von Bundesliegenschaften für die Unterbringung und die Einführung einer Sonderregelung zum Bauplanungsrecht, damit flexibel und schnell neue Unterkünfte und soziale Einrichtungen zu schaffen, entlaste die Kommunen und Landkreise von Bürokratie und Verfahren.
Der Bund werde insgesamt rund 3,5 Milliarden für die weitere Unterstützung bereitstellen. Es sei bedauerlich, wenn der Kompromiss jetzt wieder als unzureichend zerredet werde. Auch den Unions-geführten Ländern müsse klar sein, dass man es mit einer Gemeinschaftsaufgabe zu tun habe, deren Erfolg durch eine immer weiter aufgeheizte Debatte gefährdet werde, heißt es in dem Daldrup-Statement abschließend.