Heute (Donnerstag) sind vor dem Verwaltungsgericht Münster gleich vier Baurecht-Verhandlungen gelaufen, alle mit Wadersloher Bezug. Es ging um den Neubau von verschiedenen Hähnchenmast-Ställen im Außenbereich der Gemeinde. Die Klägerin wollte erreichen, dass der Kreis Warendorf als Untere Bauaufsichtsbehörde ihr die Baugenehmigungen dafür erteilt.
EIn Urteil hat das Verwaltungsgericht heute nicht gefällt, sagte uns ein Gerichtssprecher. Das soll den Beteiligten jetzt schriftlich zugestellt werden. Dafür hat die Kammer zwei Wochen Zeit.
Was es aber nach Angaben des Sprechers heute gab, war eine Tendenz: So hatte die Kammer in allen Fällen Probleme, zum Beispiel, was die Erschließung der Grundstücke für die Hähnchenmastanlagen angeht oder in einem Fall mit einem fehlenden Geruchsgutachten.
Deshalb wollte sie den Kreis Warendorf nicht verpflichten, die Baugenehmigungen im Außenbereich von Wadersloh zu erteilen. Was man aber erteilen könne, sei eine Art „Bauvorbescheid“, erklärte der Gerichtssprecher. Damit könnten Teilaspekte schonmal baurechtlich geklärt werden, bis die anderen Probleme geklärt seien.