Autofahrer im Kreis Warendorf, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen aktuell ihre Führerscheine umtauschen. Grund ist eine EU-Richtlinie. Die Papierdokumente müssen demnach durch das Scheckkarten-Format ersetzt werden, weil dieses sicherer sei. Die Umtauschfrist endet diesen Freitag, also am 19. Januar.
Im Kreis Warendorf können Autofahrer entsprechende Anträge entweder direkt bei der Führerscheinstelle im Kreishaus oder aber in den Rathäusern einreichen. Letztere Variante werde derzeit von etwa 80 Prozent der Antragssteller genutzt, heißt es aus dem Kreishaus.
Sollten die neuen Führerscheine nicht pünktlich bis zum 19. Januar ankommen, wird auf dem alten Dokument vermerkt, dass der Antrag noch bearbeitet wird. Wer mit einem ungültigen Führerschein unterwegs ist, riskiert zehn Euro Verwarngeld.