Seit Dezember vergangenen Jahres lief ein Prozess gegen einen Mann aus Oelde wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung. Zum dritten Mal musste sich das Landgericht Bielefeld damit beschäftigen, weil der Oelder mit einem weiteren Mitangeklagten aus Minden gegen ein früheres Urteil Revision eingelegt hatte.
Der Bundesgerichtshof hatte das damalige Urteil aus 2021 aufgehoben, eine andere Wirtschaftskammer beschäftigte sich dann damit. Einen Freispruch gab es auch diesmal nicht, allerdings wurde die Gesamtstrafe reduziert, so ein Gerichtssprecher am Nachmittag. Statt 16 Monaten Haft lautet das Urteil jetzt elf Monate, jeweils auf Bewährung.
Sein Mitangeklagter muss statt für zwei Jahre jetzt für ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis. Die Kammer begründete das mit der Länge des Verfahrens – die Fälle lägen inzwischen weit zurück, unter anderem in 2007.