Das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück im Nachbarkreis Gütersloh hat den Prozess gegen zwei Tierärzte ohne Auflagen eingestellt. Einer der beiden ehemaligen Tierärzte des Kreises Gütersloh soll drei Ferkel in einem Eimer ertränkt, der andere Arzt dabei zugeschaut haben.
Hauptgrund für die Einstellung des Prozesses ist, dass die beiden Tierärzte ihre Jobs beim Kreis Gütersloh bereits verloren haben. Sie hätten in ihrem höheren Alter von 64 und 57 Jahren ohnehin schlechte Jobchancen. Angeklagt wurden die beiden, weil der Tierschutzbeauftragte der Firma Tönnies als Betreiber des Schlachthofes Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bemerkt hatte. Eine Videoaufnahme zeigte die Tat.
Eine Rolle für die Entscheidung spielten auch weitere Zeugenaussagen. Die Ferkel wurden auf dem Weg zum Schlachthof geboren, waren allerdings zum Tatzeitpunkt kaum lebensfähig. Normalerweise werden diese Ferkel wie die anderen Schweine erst mit Gas betäubt und dann auf dem Schlachthof getötet.