Update 12:30 Uhr
Im Prozess gegen drei Männer vor dem Landgericht Münster wegen des Handelns mit Drogen sind die Urteile gefallen. Für die beiden Angeklagten aus Münster gibt es Bewährungsstrafen, der 30-jährige Angeklagte aus Telgte hingegen muss ins Gefängnis. Die drei Männer haben nach Ansicht der Richter in Münsters Partyszene von Mai bis Juli 2023 einen schwunghaften, organisierten Drogenhandel betrieben.
Die Urteile für die beiden Münsteraner lauten auf zwei Jahre, beziehungsweise ein Jahr und neun Monate zur Bewährung. Der 30-jährige aus Telgte hingegen bekommt eine sogenannte „gebrochene Gesamtstrafe“ auferlegt, so ein Sprecher des Landgerichtes. Zum einen muss er ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis, wegen des Handels mit Marihuana und einer früheren Verurteilung wegen Körperverletzung auf Bewährung. Dazu kommen ein Jahr und neun Monate Haft wegen des Handels mit Kokain.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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Im Prozess gegen drei mutmaßliche Drogendealer vor dem Landgericht Münster werden heute Urteile erwartet. Zwei der Angeklagten sind Münsteraner, der dritte stammt aus Telgte.
Sie sollen in Münsters Partyszene von Mai bis Juli 2023 einen schwunghaften, organisierten Drogenhandel betrieben haben, überwiegend mit Kokain und Marihuana.
Wie die Westfälischen Nachrichten heute schreiben, hat der 30-jährige Mann aus Telgte den Drogenhandel gestanden – die Staatsanwaltschaft plädiert auf insgesamt vier Jahre Haft. Der Mann ist schon wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.