Weil er einem 13-jährigen Mädchen Alkohol und Drogen verabreicht, sie sexuell missbraucht und Bilder von ihr gemacht hat, muss ein 33-jähriger Freckenhorster ins Gefängnis. Das Landgericht Münster hat den mehrfach vorbestraften Mann zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Außerdem muss er einen Drogenentzug machen. Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Pädophile Neigungen konnte ein Gutachter nicht feststellen, obwohl auf dem Handy des Freckenhorsters weitere kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden wurden. Der Gutachter ging jedoch davon aus, dass die Tat dem Drogenkonsum des Freckenhorsters zuzuschreiben ist.
In der Anklageschrift war noch von einer Vergewaltigung die Rede. Diese konnte aber nicht bewiesen werden. Der Angeklagte hatte einen Missbrauch zwar zugegeben, bestritt aber mit dem berauschten Mädchen geschlafen zu haben. Das Opfer selbst konnte dazu keine Angaben machen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 33-jährige Freckenhorster hat nun eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.