Im Prozess um Witwengeld vor dem Verwaltungsgericht Münster gibt es eine Entscheidung. Eine Frau aus Warendorf hatte gegen das NRW-Landesamt für Besoldung und Versorgung geklagt. Es ging unter anderem um Ansprüche auf Witwengeld. Jetzt steht fest: die Klage wurde abgewiesen – die Frau bekommt keine Versorgungsbezüge. Sie konnte nicht widerlegen, dass ihre Ehe nur geschlossen wurde, um die Versorgungsrente nach dem Tod des Mannes zu erhalten.