Der neue Bußgeldkatalog wurde gestoppt – seitdem sind Autofahrer verunsichert, ob sie ihr Bußgeld oder auch ihren Führerschein zurückbekommen.
Denn der Bußgeldkatalog, der seit April erst in Kraft getreten ist, muss wegen Formfehlern überarbeitet werden.
Es gebe jetzt eine rechtliche Unsicherheit, auch bei den Behörden, sagte am Nachmittag Ralf Holtstiege, Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises.
Der Kreis Warendorf hatte nach dem Erlass vom 3. Juli direkt reagiert. Er schickte unter anderem die 15 eingezogenen Führerscheine an ihre Besitzer zurück. Insgesamt wurden beim Kreis seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs mehr als 16.000 Verfahren eingeleitet. Sie müssen erneut geprüft werden.
Fraglich sei vor allem das Vorgehen bei schon rechtskräftigen Verfahren insbesondere bei angeordneten Fahrverboten, die auf Grundlage des neuen Bußgeldkataloges entschieden worden sind. Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesinnenministerium haben für diese Fälle eine Regelung angekündigt, die aber bisher noch nicht getroffen wurde.
„Nach dem Chaos, das in Berlin angerichtet wurde, erwarte ich jetzt klare Regelungen, damit Bürgerinnen und Bürger und auch die zuständigen Behörden vor Ort endlich Rechtsklarheit haben. Ich habe vollstes Verständnis, dass die Betroffenen verunsichert sind und habe dies auch in einem Telefonat mit dem Innenministerium in Düsseldorf deutlich gemacht“, bringt es Landrat Dr. Olaf Gericke auf den Punkt.