Eine Kommune oder der Kreis selbst muss für eine freie Sicht an Straßeneinmündungen durch sogenannte Sichtdreiecke sorgen. Darauf haben sich jetzt der Kreis Warendorf und alle 13 Städte und Gemeinden geeinigt, hieß es am Abend aus dem Kreishaus.
Bei Kreis- oder Landesstraßen ist das gesetzlich klar, aber zum Beispiel nicht bei einer kleinen Straße in der Bauernschaft, die in eine Kreisstraße einmündet. Die Vereinbarung soll eine klare Zuordnung der Zuständigkeiten schaffen, so der Kreis. Sichtdreiecke seien an Kreuzungen und Einmündungen besonders wichtig, hieß es, auch außerhalb geschlossener Ortschaften, wo oft hohe Geschwindigkeiten erlaubt seien und Mais, Sträucher oder andere Pflanzen die Sicht versperren.
Hintergrund für die Diskussion ist ein tödlicher Motorroadunfall vor drei Jahren in Liesborn. Damals war ein 17-Jähriger von einem Traktor erfasst worden, weil der ihn wegen eines hohen Maisfelds nicht gesehen hatte.