Das Bistum Münster will die Zahlungen zur Anerkennung des Leids an Opfern von sexualisierter Gewalt neu regeln. Das wurde bei der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen. Das Verfahren soll für die Opfer möglichst einfach und unbürokratisch werden.
Betroffene, die in den letzten Jahren beim Bistum Münster schon einen Antrag auf die sogenannte Anerkennung des Leids gestellt und Zahlungen bekommen haben, werden im Laufe des Oktobers vom Bistum angeschrieben. Sie werden konkret über die weitere Vorgehensweise informiert, damit sie sich nicht erneut an das Bistum wenden müssen. Man wollen den Menschen damit die Last nehmen, durch ein erneutes Antragsverfahren gehen zu müssen, sagt der Interventionsbeauftragte des Bistums Peter Frings.
Die Höhe der Leistungen soll sich laut Bischofskonferenz an Zahlungen orientieren, die staatliche Gerichte Opfern in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben. Dafür wird ein Gremium eingerichtet.